1. Zweck der Stiftung ist die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch die Fürderung und Unterstützung schwer kranker Kinder und junger Menschen und deren Familien, auch von konkreten Projekten, die diesem Zweck dienen.

2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Erfüllung eines Wunsches schwer kranker Kinder und junger Menschen, die in der weiteren Region Würzburg behandelt werden oder in dieser Region wohnen.

3. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

4. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern.