1. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

2. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Bgünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.