1. Es besteht aus dem gesamten Nachlass der Edith Heilscher nach Abzug sämtlicher Nachlassverbindlichkeiten gemäß dem in der Anlage beigefügten Nachlassverzeichnis unter Berücksichtigung der zwischen dem Todestag der Stifterin und dem Tag der Anerkennung der Stiftung eingetretenen Veränderungen im Vermögensbestand.

2. Gewinne aus der Umschichtung von Gegenständen des Stiftungsvermögens sind einer Umschichtungsrücklage zuzuführen, die nach dem Ausgleich von Umschichtungsverlusten sowohl dem Stiftungsvermögen als auch der Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugeführt werden kann.