1. Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
2. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen.
3. Der erste Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, nämlich
a) einem/einer Vertreter/-in des Bundesverbandes Kinderhospiz, als erste Vertreterin Frau Sabine Kraft.
b) einem/einer Vertreter/-in des Herenswünsche e.V., als erste Vertreterin Frau Wera Röttgering.
c) einem/einer arztlichem/r Vertreter/-in der Würzburger Uniklinik, Station Regenbogen, als erster Vertreter Herr Professor Speer
4. Die Mitgliedschaft der Vorstandsmitglieder ist auf die Dauer von 5 Jahren begrenzt. Wiederbestellung ist zulässig. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes kann aus wichtigem Grund zurücktreten oder von der vertretenen Institution durch ein anderes ersetzt werden. Es bleibt bis zur Neubestellung seines Nachfolgers im Amt.
5. Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt.