1. Die Stiftung untersteht der Aufsicht von der Regierung von Unterfranken.
2. Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen.
1. Die Stiftung untersteht der Aufsicht von der Regierung von Unterfranken.
2. Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen.